Hegegemeinschaften gründen Interessenvertretung
Auf Initiative des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) formierte sich am 26. März 2011 die rheinland-pfälzische „Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im LJV“ (FGHG). Damit reagierten die rheinland-pfälzischen Rotwildringe und Hegegemeinschaften auf die im neuen Jagdgesetz festgeschriebene Erweiterung ihres Aufgabenspektrums und das Mehr an Verantwortung der künftigen Hochwild-Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
Der FGHG-Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender ist Bernd Bahr (RHG Cochem-Kondel),
stellvertretende Vorsitzende sind Dr. Gitta Werner (RHG Ahrweiler), Thomas Neuber (RHG Schneifel) und Erich Schmidt (RHG Kelberg-Uersfeld).
Das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz verpflichtet die Jagdausübungsberechtigten in den Bewirtschaftungsbezirken für Rot-, Dam- und Muffelwild, Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu gründen. Die Mitgliedschaft aller Jagdausübungs-berechtigten in diesen Hegegemeinschaften ist obligatorisch, und die Beschlüsse sind bindend. Die FGHG sieht es als ihre vorrangige Aufgabe, die besonderen Belange und Interessen der Hegegemeinschaften und der in ihr zusammengeschlossenen Jagdausübungsberechtigten gegenüber Staat und Gesellschaft zu vertreten. Hinzu kommen die Beratung der Hegegemeinschaften in allen Fragen des Jagdrechts und der Hochwildbewirtschaftung sowie die Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder und sonstige Interessierte.